Stand: Januar 2024
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen transbiatl (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Reinigungsdienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit eigenen Reinigungsmitteln und Geräten, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(1) Der Auftraggeber gewährleistet dem Reinigungspersonal ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten.
(2) Der Auftraggeber stellt kostenlos Wasser und Strom für die Durchführung der Reinigungsarbeiten zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Umstände, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sind.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistung. Bei regelmäßigen Aufträgen erfolgt die Abrechnung monatlich.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(1) Vereinbarte Termine sind für beide Parteien bindend.
(2) Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen kann eine Aufwandspauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises berechnet werden.
(3) Bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne vorherige Absage wird der volle vereinbarte Preis fällig.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Mängel der erbrachten Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
(4) Der Auftragnehmer ist mit einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
transbiatl
Schillerstraße 42
80336 München
E-Mail: [email protected]